Die Türkei im Widerspruch zwischen Geldwäscheprävention und Vermögensfrieden. Aber die Türkei ist nicht allein. Auch Russland hat Übung damit.
Die Türkei: ein Land zwischen Orient und Okzident, ein Land voller Gegensätzlichkeiten. Sie liegt nicht nur geographisch teilweise in Europa, sondern auch die Devise des Gründungsvaters dieser Republik lautete: Richtet euren Blick immer gen Westen und nicht nach Osten. Die Türkei galt für muslimische Länder jahrzehntelang als wegweisend und fortschrittlich. Ihr langjähriges Bestreben zur Europäischen Gemeinschaft zu gehören, hat sich in ihren Gesetzen nach europäischen Standards niederschlagen. Sie hat sich zu einem angesehenen Mitglied der internationalen Gemeinschaft entwickelt, ist Mitglied der Nato sowie der OECD, und es besteht seit 1995 ein Zollabkommen zwischen ihr und der Europäischen Union.
Als Land zwischen Tradition und Moderne war die Türkei verschiedensten politischen Strömungen ausgesetzt. Doch diverse Entwicklungen haben im Laufe der letzten Jahre zu einer massiven Wirtschaftskrise und zu einem Verfall der Rechtsstaatlichkeit geführt. Mittlerweise belegt die Türkei in der aktuellen Liste des World Justice Project[1] (WJP) den 117. Platz von 139 Plätzen weltweit in puncto Rechtsstaatlichkeit. In der Region Osteuropa und Zentralasien ist sie sogar auf den letzten Platz zurückgefallen.
Diese Divergenz zwischen europäischen Standards in den geltenden Rechtsvorschriften und Zuständen, die der Rechtsstaatlichkeit entbehren, spiegelt sich auch in den türkischen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention wider. Als langjähriges Mitglied der FATF hat die Türkei alle wichtigen internationalen Abkommen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzeichnet.
Die unterzeichneten Übereinkommen sind in die eigene Gesetzgebung mit eingeflossen. 1996 wurde in der Türkei ein Geldwäschegesetz eingeführt. Im Jahr 2006 wurde es reformiert, um den internationalen Standards der FATF gerecht zu werden.
Wer sich einen Überblick über das türkische Geldwäschegesetz (GwG) verschafft, kann am Aufbau die Gemeinsamkeiten mit der deutschen Geldwäscheregelung erkennen.
Schaut man sich die nach dem GwG Verpflichteten an, so ist auch hier ersichtlich, dass sich diese im Wesentlichen nicht von dem Kreis der Verpflichteten im deutschen GwG unterscheiden.
Verpflichtete nach dem türkische Geldwäschegesetz (Kanun 5549):
- Banken
- Versicherungen
- Private Altersvorsorge
- Kapitalmärkte, Kredite und andere Finanzdienstleistungen
- Post und Transport
- Im Bereich Glücks- und Wettspiele Tätige
- Devisenhandel, Immobilien, Edelsteine und Metalle, Schmuck, Transportfahrzeuge, Baumaschinen
- Diejenigen, die im Handel mit historischen Artefakten, Kunstwerken und Antiquitäten tätig sind oder diese Aktivitäten vermitteln
- Notare, Anwälte
- Sportvereine und andere vom Ministerrat bestimmte Bereiche
Trotz der vorliegenden Gesetze gibt deren Anwendung in der Praxis Anlass zur Kritik.
Bemängelt wurde vor allem, dass die Aufsicht des Landes gegenüber Hochrisikosektoren wie Banken, Gold- und Edelsteinhändlern sowie Immobilienmaklern nicht ausreichend vorgegangen sei. Es wird befürchtet, dass u.a. terroristische Vereinigungen ihre illegal erworbenen Gelder in den türkischen Immobilienmarkt einspeisen und von dort aus in andere Bereiche integrieren. Durch die geografische Nähe zu Iran, Irak, Syrien und Libanon und die relativ durchlässigen Grenzen zur Türkei besteht zudem die Sorge, dass die Terrorismusfinanzierung keinen Halt vor den Toren Europas macht.[2]
Ferner reagierte die FATF im Oktober 2021 mit dem „Grey Listing“ auf das nach wie vor harte Vorgehen gegenüber der Zivilbevölkerung. Die konkrete Kritik richtete sich dabei gegen das „Anti-Terror Gesetz“ der Türkei zur „Verhinderung der Verbreitung der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen“. Dessen Regelungen beinhalten – anders als der Titel es vermuten lässt – keine Strafmaßnahmen oder Kontrollmechanismen gegen Geldwäsche oder die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen zu terroristischen Zwecken. Stattdessen berechtigen sie den Staatspräsidenten, Gelder und Vermögen von Terror-Beschuldigten einzufrieren.[3]
Letztlich stand auch der Umgang der Türkei mit gemeinnützigen Organisationen im Mittelpunkt der Kritik der FATF. Bereits das Bestehen strafrechtlicher Ermittlungen wegen Terrorismusvorwürfen gegen ein Vorstandsmitglied von Initiativen, Vereinen und Stiftungen berechtigt das Innenministerium und die von der Regierung ernannten Gouverneure, die betroffenen Personen zu suspendieren, die Tätigkeit der jeweiligen Vereinigung lahmzulegen und an ihre Stelle einen Zwangsverwalter einzusetzen.[4]
Dies führte dazu, dass die Türkei von der FATF 2021 auf die „graue Liste“ gesetzt wurde. Ihr wurden z.B. Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung attestiert.[5]
Schon 2019 wurden im Mutual Evaluation Report der FATF die Maßnahmen der Türkei bezüglich Anti-Money Laundering und Counter-Terrorist Financing analysiert und einige Mängel festgestellt. Infolgedessen wurden sieben vorrangige Maßnahmen gefordert. Dazu gehören beispielweise, Strategien für die Einziehung von Erträgen und Tatwerkzeugen zu entwickeln und Lücken im Rechtsrahmen zu schließen, um den Verpflichtungen in Bezug auf gezielte Finanzsanktionen im Zusammenhang mit dem Terrorismus in vollem Umfang nachzukommen. Auch gab es die Forderung, eine nationale Strategie der Türkei für die Ermittlung und Verfolgung verschiedener Arten von Straftaten im Zusammenhang mit der Geldwäsche zu entwickeln.[6]
Auf die vermeintlichen Verbesserungen ist die FATF in ihrem Follow-up-Prozess eingegangen. Dabei wurde auf die bemängelte Umsetzung der FATF-Empfehlungen eingegangen und eine Einstufung vorgenommen, ob die bemängelten Punkte zwischenzeitlich behoben oder zumindest teilweise behoben wurden.[7]
„Asset Peace“
Ein Aspekt, der in keiner der von der FATF vorgelegten Begründungen erwähnt wurde, ist der so genannte „Asset Peace“. Seit 2008 existiert dieses türkische Gesetz „Varlık Barışı“, das übersetzt Vermögensfriedensgesetz heißt.Dieses Gesetz wurde initiiert, um Geld, Gold, Fremdwährungen und andere Kapitalmarktinstrumente aus dem Ausland zu melden und in die Türkei zu bringen.
Der Inhalt dieses Gesetzes zielt darauf ab, nicht registrierte Vermögenswerte aus dem Ausland in die Türkei zu verbringen, ohne dass nach der Herkunft des in das Land eingebrachten Geldes gefragt wird und ohne, dass eine Steuerprüfung vorgenommen wird, um den „Vermögensfrieden“ zu wahren. Die im Rahmen des Asset Peace in die Türkei gebrachten Vermögenswerte werden nicht besteuert.Seit nunmehr 14 Jahren existiert dieses Gesetz, das im Sechs-Monats-Takt verlängert wird. Zuletzt wurde es in der Silvesternacht am 31.12.2021 um weitere sechs Monate verlängert.
Auch Inländer profitieren von dieser Regelung. Steuerpflichtige, die Geld, Gold, Fremdwährungen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente sowie Immobilien besitzen, die sich im Land befinden, aber nicht in den gesetzlichen Hauptbuchaufzeichnungen enthalten sind, können diese den Steuerbehörden melden und durch den Asset Peace legalisieren. Berechtigte sind natürliche und juristische Personen. Einzige Bedingung ist, dass die gemeldeten Vermögenswerte innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Benachrichtigung in die Türkei gebracht oder auf ein Konto überwiesen werden, das bei Banken oder Brokern in der Türkei eröffnet werden soll. Für die Inanspruchnahme des Asset Peace bedarf es nicht der türkischen Staatsbürgerschaft. Das ins Land gebrachte Bargeld reicht für ein Zolldokument aus.
Die offizielle Begründung lautet, dass diejenigen mit nicht registrierten Ersparnissen im In- und Ausland ihr Geld nun offiziell machen können, ohne eine Verfolgung durch die Steuerbehörden befürchten zu müssen. Der pensionierte Rechnungshofprüfer und Autor Kadir Sev wies darauf hin, dass die Umsetzung von "Asset Peace" eine der einfachsten Möglichkeiten ist, Vermögenswerte zu waschen.[8]
Es handelt sich bei dem Gesetz um eine Amnestieregelung, der zufolge es irrelevant ist, aus welchen Quellen das Vermögen stammt. Aber gerade die Prüfung der Mittelherkunft ist Grundlage der Geldwäschebekämpfung. Es ist ein widersprüchlicher Umgang mit der Geldwäschebekämpfung, wenn auf der einen Seite aufgrund des Asset Peace nicht nachgehakt wird, aus welchen Quellen das Geld bzw. die Vermögenswerte tatsächlich stammen. Auf der anderen Seite gibt es Regelungen im Geldwäschegesetz, die den internationalen Standards der FATF entsprechen.
Über Banken, Broker und zwischengeschaltete Institute kommt das Geld ins Land. Es drängt sich die Frage auf, wie sich so eine Regelung mit den AML-Bestimmungen einer Bank in Einklang bringen lässt. Handelt es sich um Schwarzgeld, Bestechungsgeld oder dienen diese Gelder der Terrorismusfinanzierung? Diese Aspekte bleiben unberücksichtigt, so dass die Banken diese Aspekte kraft Gesetzes überhaupt nicht mehr analysieren sollen und es keiner Mitteilung an das Financial Crimes Investigation Board (MASAK) bedarf. Damit wird die ureigene Aufgabe der MASAK, Geldwäsche zu bekämpfen, konterkariert.
Folgen
Vermögenswerte, die – aus welchen Gründen auch immer – zuvor staatlicher Kontrolle entzogen wurden, können durch den Asset Peace zu legalen und registrierten Vermögenswerten werden, ohne dass nach der Quelle dieser Vermögenswerte gefragt wird und Betroffene einer Steuerprüfung unterzogen werden.
Wie lassen sich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen, wenn nicht nach der Herkunft des Geldes gefragt wird? Vor dem Hintergrund der geographischen Lage des Landes birgt dieser Umstand enormes Potential, Drogengelder und Gelder aus Menschenhandel in der Türkei zu waschen. Auch die Steuerhinterziehung wird durch diese Regelung legalisiert. Durch die Steueramnestie entfällt die Abschreckungsfunktion, und die Bereitschaft, Steuern freiwillig zu bezahlen, sinkt. Der Verfall der türkischen Lira treibt immer mehr Menschen in die Armut. Die Auswirkungen von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption sind einem Bericht des UN-Gremium für Transparenz und Rechenschaftspflicht zufolge, dass erforderliche Ressourcen zur Bekämpfung von Armut aufgrund von Steuerhinterziehung, Korruption und Finanzkriminalität erschöpft sind.[9]
Vor dem Hintergrund eines solchen Gesetzes erscheint es mehr als fragwürdig, dass der Asset Peace in den von der FATF beanstandeten Mängeln in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht erwähnt wird. Auch wenn die bemängelten Umstände, die dazu geführt haben, dass die Türkei auf die graue Liste gesetzt wurde, allesamt behoben werden würden, drängt sich die Frage auf, wie eine Regelung wie der Asset Peace in Einklang mit einer FATF-Mitgliedschaft zu bringen ist, welche sich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet hat.
Gleichzeit stellt der Asset Peace einen großen Risikofaktor hinsichtlich Geldwäsche dar. Hier stellt sich die Frage, ob diese Regelung der FATF tatsächlich nicht aufgefallen ist oder bewusst ausgeklammert wurde.
Auch wenn man Steueramnestien eine gewisse Legitimation zuspricht, indem man sich auf vermeintliche Vorteile in Bezug auf die Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen beruft, so darf es nicht sein, dass illegale Vermögenswerte unter dem Deckmantel eines Vermögensfriedens legitimiert werden.
Letztlich wird sich die Türkei früher oder später entscheiden müssen, ob sie diesen Weg weiterhin gehen oder glaubwürdig Mitstreiter der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein möchte.
Kapitalamnestie auch in Russland
Aktuell steht Russland aufgrund der verhängten Sanktionen als Folge des Einmarsches in der Ukraine unter wirtschaftlichem Druck. Der russische Rubel ist wie die türkische Lira im Sinkflug. Aus diesen Gründen wurde in Russland eine sogenannte „Kapitalamnestie“ erlassen. Das bedeutet, dass am Fiskus vorbei ins Ausland gebrachtes Geld wieder nach Russland zurückkehren kann, ohne dass Strafen oder Steuern drohen.[10] Dies ist allerdings keine Neuheit in Russland. Bereits in der Vergangenheit gab es Amnestiegesetze der russischen Regierung. Zweck war wie beim Asset Peace eine Rückführung von sich im Ausland befindlichen finanziellen Mitteln. Dieses Angebot sollte die russische Wirtschaft mit dringend nötigen liquiden Mitteln versorgen. Als Gegenzug wurde dies ohne nachträgliche Bezahlung von Steuern ermöglicht.[11]
Noch intensiver als beim ersten Amnestieversuch 2015 wird den Russen angeboten, die von ihnen kontrollierten Unternehmen im Ausland zu schließen und das Geld zurückzubringen, ohne es nachträglich versteuern zu müssen.[12]
Historie der Kapitalamnestie in Russland
Russland hatte eine Straffreiheit für frühere Steuer- und Devisenvergehen im Jahr 2014 eingeführt, als das Land mit massivem Kapitalabfluss, niedrigen Ölpreisen und Sanktionen des Westens im Streit über die Ukraine zu kämpfen hatte.[13] Diese erste Amnestieregelung galt von 2015 bis 2016. Sie führte zur Haftungsbefreiung bei steuerrechtlichen und strafrechtlichen Verstößen sowie bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem deklarierten Vermögen. Die Amnestie sei nur selten genutzt worden und ist Mitte 2016 ausgelaufen.
Die zweite Etappe der Amnestieregelung wurde vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 durchgeführt und erstreckte sich auf Aktivitäten, die vor dem 01.01.2018 durchgeführt wurden. Wegen der geringen Beanspruchung der ersten Amnestieregelung wurden vor der neuen Amtsperiode des Präsidenten neue Gesetze zur zweiten Etappe der Amnestie verabschiedet:
- Förderales Gesetz Nr. 33-FZ „Über Änderungen des Föderalen Gesetzes „Über die freiwillige Deklarierung von Vermögen und Konten bei Banken durch natürliche Personen“ sowie über Änderungen in einzelnen Rechtsakten der Russischen Föderation“ vom 19.02.2018
- Förderales Gesetz Nr. 34-FZ „Über Änderungen im ersten und zweiten Teil des SGB RF…“ vom 19.02.2018
- Föderales Gesetz Nr. 35-FZ „Über Änderungen in Art. 76-1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation“ [14]
Es wurden beispielsweise Änderungen vorgenommen, wie die Abschaffung der 13-prozentigen Steuer auf zurückgeholte Mittel. Die Steuerbefreiung erstreckte sich auf Geldmittel auf Konten bei ausländischen Banken und auf ausländische Konten, die vor dem 01.01.2018 aufgelöst wurden.[15] Das Wesen der Amnestieregelung blieb allerdings unangetastet. Diejenigen, die die Amnestie in Anspruch nehmen, mussten eine spezielle Erklärung bei den russischen Steuerbehörden vorlegen und somit Informationen über ihr Vermögen und Bankkonten im Ausland sowie über ihre Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (auch an kontrollierten Unternehmen) offenlegen. Die Strafbefreiung erfasste sowohl Verstöße gegen Devisen- als auch Steuergesetze, die im Strafgesetzbuch (Art. 193, 194, 198, 199, 199.1, 199.2), Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch (Art. 15.1-15.6, 15.8, 15.11, 15.25) und Steuergesetzbuch der Russischen Föderation enthalten sind.[16]
Die dritte Etappe der Amnestieregelung sollte bis zum 1. März 2020 andauern. Die Zielpersonen der Amnestie waren nun Anleger und Geschäftsleute, die bereit sind, ihre Gelder auf russische Konten zu überweisen und ihre ausländischen Aktiva in die speziellen Verwaltungsgebiete in den Regionen Kalinigrad und Primorje zu verlegen.[17] Davon können Privatpersonen profitieren, sofern sie ihre Gelder von ausländischen auf russische Konten verlegen sowie ihre ausländischen Aktiva in die russischen Offshore-Zonen umregistrieren.
Gemeinsamkeiten und Legitimation
Wie auch beim Asset Peace in der Türkei ist bei der russischen „Kapitalamnestie“ eine Offenlegung der Quelle oder Herkunft des Geldes nicht erforderlich. In beiden Ländern können nicht nur die eigenen Staatsangehörige diese Regelungen in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen gelten für russische Staatsangehörige und Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis. Wie auch die Türkei ist Russland Mitglied der FATF. Im Juni 2013 trat Russland der FATF bei und hat sich damit verpflichtet, sich in seiner Gesetzgebung an die FATF-Richtlinien und Maßstäbe zu halten. Auch hier sind die Amnestieregelungen nicht mit dem Wesen der FATF, der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in Einklang zu bringen.
Die Kapitalamnestie-Gesetze verfolgen sowohl in Russland als auch in der Türkei das Ziel, Kapitalflüsse ins Land zu generieren, um wieder liquide zu sein. Das Beispiel Russland und Türkei demonstrieren, dass Autokraten angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten Maßnahmen zur Abfederung einführen − auch wenn sie dadurch Tür und Tor zur Geldwäsche öffnen und gegen ihre Verpflichtungen aufgrund ihrer FATF-Mitgliedschaft verstoßen.
[1] Das World Justice Project (WJP) ist eine unabhängige, multidisziplinäre Organisation, deren Ziel es ist, die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der ganzen Welt zu dokumentieren, Entwicklungen darzulegen und die Rechtsstaatlichkeit weltweit zu fördern.
[2] Siehe Blogbeitrag: Welche Folgen hat die Aufnahme der Türkei in die graue FATF-Liste?
[3] Siehe Blogbeitrag: Welche Folgen hat die Aufnahme der Türkei in die graue FATF-Liste?
[4] Siehe Blogbeitrag: Welche Folgen hat die Aufnahme der Türkei in die graue FATF-Liste?
[5] Siehe Blogbeitrag: Welche Folgen hat die Aufnahme der Türkei in die graue FATF-Liste?
[6] FAFT, Anti-money laundering und counter-terrorist financing measures - Mutual Evaluation Report 2019, S. 10 Priority Actions
[7] FAFT, Anti-money laundering und counter-terrorist financing measures – 1st Enhances Follow-up Report & Technical Compliance Re-Rating
[8] www.haber.sol.org.tr/haber/kara-para-aklamanin-en-kolay-yolu-erdoganin-varlik-barisi-aski-308261
[9] www.giz.de/en/downloads/170330_factsheet_BMZ_Steuer.pdf
[10] www.puls24.at/news/politik/russland-droht-westen-mit-harten-strafmassnahmen/258923
[11] www. ostexperte.de/oligarchen-ziehen-geld-aus-europa-ab/
[12] www.diepresse.com/5374305/wie-die-russischen-oligarchen-geld-aus-europa-abziehen
[13] www.handelsblatt.com/politik/international/russland-putin-will-devisen-zurueckholen/20790790.html
[14] www.roedl.net/fileadmin/user_upload/Roedl_Russia/Newsletter/deutsch/Newsletter-Mai-Juni-2018.pdf
[15] www.handelsblatt.com/politik/international/russland-putin-will-devisen-zurueckholen/20790790.html
[16] www.lex-temperi.de/aktuelles/news-anleger-und-geschäftsleute-profitieren-von-der-russischen-kapitalamnestie
[17] www.lex-temperi.de/aktuelles/news-anleger-und-geschäftsleute-profitieren-von-der-russischen-kapitalamnestie