Die deutsche FIU hat in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2020 auch das Thema Handelsbasierte Geldwäsche – Trade-Based Money Laundering (TBML) aufgegriffen. Sie stellt beispielhaft zwei Fallkonstellationen dar, die im internationalen Kontext durchaus üblich sind und bei den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) als bereits bekannte Typologien vorausgesetzt werden dürfen. Gleichwohl lassen die Beispiele erkennen, dass derartige Sachverhalte ein hohes Maß an manueller Kontrolltätigkeit notwendig machen und die Verpflichteten vor große Herausforderungen stellen.
Die FIU weist darauf hin, dass handelsbasierte Geldwäsche in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus der Geldwäschebekämpfung getreten ist und sie eine der drei Hauptmethoden der Geldwäsche darstellt. Bisher hat dieses sehr komplexe Thema in der deutschen Kreditwirtschaft noch nicht den Stellenwert erreicht, den es in anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, Singapur, Südafrika oder Indien, bereits besitzt.
Es darf allerdings davon ausgegangen werden, dass sich dieses Verständnis kurz- bzw. mittelfristig ändert. Die BaFin hat am 08.06.2021 im Rahmen der Veröffentlichung der Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Kreditinstitute – unter Punkt 8 explizit das Thema „Trade Finance“ aufgegriffen. Es wird dort ebenso auf die Hinweise in der Ersten Nationalen Risikoanalyse bzw. die Risiko-Faktoren der European Banking Authority (EBA) Bezug genommen.
Der Hinweis, dass Verpflichtete bereits in der Vergangenheit durch die FATF, die Asia Pacific Group on Money Laundering bzw. die Egmont Group mit entsprechenden Typologien konfrontiert wurden, ist ein erster logischer Schritt, um für TBML zu sensibilisieren. Darüber hinaus können aber auch seriöse Publikationen wie die im Jahre 2019 veröffentlichen Standards der Wolfsberg-Gruppe
auf dem Gebiet informieren und für Verpflichtete ein wichtiges Medium sein. Unter Zuhilfenahme der Dokumente haben die Verpflichteten die Möglichkeit, das Risk Assessment zu prüfen, gegebenenfalls zu aktualisieren und die notwendigen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu kontrollieren. Die in der Vergangenheit durch das BKA übermittelten Typologien erfassen das Risiko nur in Teilen. Sie setzen sich mit der Komplexität des Themas nicht in der Tiefe auseinander, wie es notwendig erscheint. Geldwäschebeauftragte stehen oftmals vor der Herausforderung, sich mit den dort beschriebenen, teilweise sehr abstrakten Risiken auseinanderzusetzen und darauf basierend geeignete Prozesse und Maßnahmen abzuleiten.
Da Trade Finance, sofern es sich um ein Dokumentengeschäft handelt, bereits mit der Anbahnung des Geschäftes beginnt, ist es auch sinnvoll, so wie in der Publikation der Wolfsberg-Gruppe dargestellt, die bereits implementierten Prozesse zu untersuchen, soweit notwendig anzupassen, zu bewerten und regelmäßig zu überprüfen. So können zum Beispiel die Art des Geschäftes, das Volumen des Geschäftes, die Art der Güter und letzten Endes der vereinbarte Preis schon wichtige Indikatoren für das Risiko des Geschäfts liefern − nicht hinsichtlich des Ausfall-/Kreditrisikos, sehr wohl aber hinsichtlich des Risikos zum Zwecke einer Geldwäschehandlung missbraucht zu werden. Insofern sollte der initialen Risikobewertung aus dem Geschäft heraus bereits eine enorme Bedeutung zugemessen werden. Die BaFin hat allerdings auch ausgeführt, dass der Gesamtprozess risikoorientiert durchgeführt werden sollte. Insofern haben die Institute hier eine gewisse Flexibilität. Wie diese dann im Rahmen der kontinuierlichen Prüfungen bewertet werden, bleibt abzuwarten.
Für das tägliche Monitoring durch die in den Instituten implementierten Research-Systeme hat dies zur Folge, dass generell zu prüfen ist, ob alle relevanten Daten vollständig an die Systeme übergeleitet werden. Das Regelwerk ist zu testen und auf die Wirksamkeit entsprechend zu überarbeiten bzw. anzupassen. Klassische Geldwäschetypologien wie Dokumentengeschäft in runden Summen bzw. „one to many“ oder „many to one“ sollten künftig für das Thema Trade Finance in das Regelwerk integriert werden. Darüber hinaus können die zuvor bereits erwähnten Typologie-Papiere eine wichtige Informationsquelle darstellen und den Verpflichteten bei der Implementierung der notwendigen Prozesse und Maßnahmen Hilfestellung leisten.
Wichtig bleibt, dass seitens der FIU die Verpflichteten regelmäßig über neue Methoden und Trends im Bereich Trade-Based Money Laundering unterrichtet werden. Die organisierte Kriminalität ist und bleibt auch künftig ausgesprochen kreativ, wenn es darum geht neue Wege zu finden, um inkriminierte Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen.